Hygiene-Versicherungen

Absicherung gegen Verkeimung

Absicherung jeglicher Art von Verkeimung, die zu einer Einschränkung oder Schließung Ihres Betriebes führen kann. Haftpflichtansprüche sind über unser Konzept gedeckt.

Haftung aus dem Betrieb von Kühlsystemen, insbesondere Kühltürmen

Betreiber von Kühltürmen und Kühlsystemen müssen zunehmend mit Betriebsschließung wegen Seuchengefahr rechnen. Die zuständigen Behörden und Verbände überwachen die Anlagen nach gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise nach VDI-2047 oder BImSchV. Weiterhin können Gesundheitsämter Produktion und Handel einschränken oder komplett stoppen. Dies führt in der Regel zu Ertragsausfällen und gefährdet oft die Existenz eines Unternehmens.

Im Rahmen unserer Spezialversicherung für Hygiene sind insbesondere versichert:

  • Assistance Lebensmittel- und Wasserhygiene
  • Straf-Rechtsschutz für Geschäftsführer & Manager
  • Ertragsausfall durch Betriebsschließung
  • Waren und Sachschäden durch Verkeimung
  • Desinfektions- und Schutzkosten

Leistungsfall:

Der Leistungsfall tritt ein, wenn die zuständige Behörde den Betrieb zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen oder vereinbarten Krankheiten durch Keime schließt.

Sprechen Sie uns an. Wir werden Sie gerne dabei unterstützen, individuell für Ihren Betrieb die Risiken zu minimieren!

Gebäudeversicherung inklusive Infektionen im Trinkwassersystem

Der Versicherer leistet auch Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund der Trinkwasserverordnung (11/2011) oder Infektionsschutzgesetz:

  1. die Desinfektion der Leitungssysteme und -wasserführenden Einrichtung des versicherten Gebäudes ganz oder in Teilen anordnet oder schriftlich empfiehlt, weil nachgewiesen ist, dass das Gebäude mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet ist;
  2. die Sanierung des Leitungswassersystems und wasserführenden Einrichtungen des versicherten Gebäudes ganz oder in Teilen anordnet.
  3. das versicherte Gebäude zur Verhinderung von Personenschäden wegen meldepflichtigen Krankheiten schließt.

Ertragsausfälle durch Keime im Lebensmittelbetrieb

Lebensmittelbetriebe müssen zunehmend mit einer Betriebsschließung auf Grund von Seuchengefahr rechnen. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Gesundheitsämter können Produktion und Handel jederzeit einschränken oder komplett stoppen. Dies führt meist zu nicht unerheblichen Ertragsausfällen und kann das Fortbestehen Ihres Betriebes gefährden.

Unsere Hygieneversicherung deckt Folgendes ab:

  • Kosten zur Lebensmittelhygiene u. Rechtsschutz
  • Ertragsausfall
  • Waren/Sachschäden
  • Desinfektions- und Schutzkosten

Der Leistungsfall tritt ein, wenn die zuständigen Behörden Ihren Betrieb zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen oder vereinbarten Krankheiten durch Keime schließen.

Der Versicherer übernimmt Kosten und Ertragsausfälle nach Vereinbarung. Staatliche Entschädigungen werden angerechnet. Die Beitragsgrundlage ist sind Versicherungssumme, Betriebsart und Qualität.

Unfallversicherung mit erweiterter Infektionsdeckung

Mitversichert sind Folgeschäden durch Keime im Krankenhaus

Sie lauern überall auch im Krankenhaus: Keime, gegen die viele Antibiotika nicht mehr helfen. Wer mit diesen so genannten multiresistenten Bakterien (MRSA) infiziert wird, bezahlt das häufig mit bleibenden Schäden – manchmal auch mit seinem Leben.

Allein in deutschen Kliniken infizieren sich jährlich laut groben Schätzungen zwischen 400.000 und 800.000 Menschen mit Keimen. Gut 30.000 Menschen sollen jedes Jahr daran sterben. Genaue Zahlen gibt es nicht, denn die Todesfälle aufgrund von Krankenhausinfektionen werden nirgendwo erfasst.

Die Firma Schäffler GmbH, Höhenstr. 1 in 64720 Michelstadt erweitert deshalb die Unfallpolice um die Mitversicherung Nosokomialer Infektionen.

Nosokomiale Infektion

Versicherungsschutz besteht auch bei Gesundheitsschädigungen durch eine nosokomiale Infektion, sofern die Infektion als Folge eines unter diesen Vertrag fallenden Unfallereignisses während oder im Anschluss eines stationären Aufenthaltes eingetreten ist.

Unter einer nosokomialen Infektion oder Krankenhausinfektion wird eine Infektionverstanden, die durch den Aufenthalt oder die Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verursacht wurde.

Assistance & Rechtschutz

Mitversichert sind Kosten für einen - zusätzlichen Facharzt für Hygiene bei nosokomialer Infektion und - Rechtschutz aus dem ursächlichen Unfallereignis inkl. Folgen.

Hygienesystem "VDI 2047"

Die neue VDI-Richtlinie 2047 stellt Kühlturmbetreiber zunehmend vor große Herausforderungen. Wir helfen Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern weiter, um Ihre Haftung aus dem Betrieb von Kühltürmen und daraus entstehende Risiken, wie beispielsweise eine Beriebsschließung, abzusichern und wirksam zu reduzieren.